Welche Förderung gibt es für Nichtwohngebäude?

Kurz beantwortet

Die BEG fördert im Nichtwohngebäude Einzelmaßnahmen mit Zuschüssen: 30 % für neue Heizungstechnik (z. B. Wärmepumpe), 15 % für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung. Dazu kommen geförderte Energieberatung (EBN), Fachplanung sowie zinsgünstige KfW-Kredite mit Tilgungszuschüssen für die Komplettsanierung zum Effizienzgebäude.

Die förderfähigen Kosten richten sich nach der Gebäudegröße: Beim Heizungstausch 28.000 € bis 150 m² Netto-Grundfläche, darüber gestaffelt zusätzlich 197 €/m² (bis 400 m²), 118 €/m² (bis 1.000 m²) und 79 €/m² darüber. Bei den 15-%-Maßnahmen gilt ein Deckel von 500 €/m² NGF pro Kalenderjahr.

Wichtig für die Strategie: Zwischen BEG-Einzelmaßnahmen und der BEG-NWG-Komplettsanierung gilt eine 3-Jahres-Sperrfrist in beide Richtungen. Ob Einzelmaßnahmen oder Effizienzgebäude der bessere Weg sind, sollte deshalb vor dem ersten Antrag entschieden werden.

Förderangaben: Stand Juli 2026 (Grundlage: Förderrichtlinien und Programmbedingungen von BAFA und KfW). Konditionen können sich ändern; maßgeblich sind die Förderrichtlinien zum Antragszeitpunkt – kein Rechtsanspruch, keine Gewähr. Der Antrag gehört vor die Beauftragung.