Was bedeutet die 3-Jahres-Sperrfrist in der BEG?

Kurz beantwortet

Zwischen geförderten BEG-Einzelmaßnahmen und einer geförderten BEG-NWG-Komplettsanierung müssen drei Jahre liegen – in beide Richtungen. Wer also erst Einzelmaßnahmen fördern lässt, kann das Gebäude drei Jahre lang nicht zusätzlich als Effizienzgebäude-Sanierung fördern lassen und umgekehrt.

Die Sperrfrist macht die Förderstrategie zur Chefsache: Vor dem ersten Antrag sollte feststehen, ob das Gebäude schrittweise (Einzelmaßnahmen) oder in einem Zug (Effizienzgebäude mit Tilgungszuschuss) saniert wird. Ein vorschneller Einzelantrag kann die deutlich größere Effizienzgebäude-Förderung für Jahre blockieren.

Genau dafür lohnt die Bilanzierung vorab: Sie zeigt, welcher Weg für Ihr Gebäude wirtschaftlich vorn liegt – bevor ein Antrag Fakten schafft.

Förderangaben: Stand Juli 2026 (Grundlage: Förderrichtlinien und Programmbedingungen von BAFA und KfW). Konditionen können sich ändern; maßgeblich sind die Förderrichtlinien zum Antragszeitpunkt – kein Rechtsanspruch, keine Gewähr. Der Antrag gehört vor die Beauftragung.