Wird die Energieberatung für Nichtwohngebäude gefördert?
Kurz beantwortet
Ja – über die Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude (EBN) mit 50 % Zuschuss. Beim Energieaudit nach DIN EN 16247 sind bis zu 3.000 € Zuschuss möglich, bei der Energieberatung nach DIN V 18599 je nach Gebäudegröße bis zu 4.000 €. Antragsberechtigt sind u. a. KMU, Kommunen und gemeinnützige Organisationen.
Die Staffelung: Beim Audit (Modul 1) gilt der Deckel 600 € bei Energiekosten bis 10.000 €/Jahr, sonst 3.000 €. Bei der DIN-V-18599-Beratung (Modul 2) sind es 850 € unter 200 m² NGF, 2.500 € bis 500 m² und 4.000 € darüber. Der Antrag läuft über das BAFA-Portal – vor Beauftragung des Beraters.
Nicht-KMU sind antragsberechtigt, wenn ihr Energieverbrauch 500.000 kWh pro Jahr nicht übersteigt. Die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen ist keine Pflicht – das Konzept gehört Ihnen.
Förderangaben: Stand Juli 2026 (Grundlage: Förderrichtlinien und Programmbedingungen von BAFA und KfW). Konditionen können sich ändern; maßgeblich sind die Förderrichtlinien zum Antragszeitpunkt – kein Rechtsanspruch, keine Gewähr. Der Antrag gehört vor die Beauftragung.