Was ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247?

Kurz beantwortet

Das Energieaudit nach DIN EN 16247 analysiert das Energieverbrauchsprofil eines Unternehmens – Gebäude, Anlagen und Abläufe – und quantifiziert wirtschaftliche Einsparmöglichkeiten. Für viele größere Unternehmen ist es nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtend; für KMU wird es über die EBN mit 50 % gefördert.

Anders als die gebäudebezogene Bilanzierung nach DIN V 18599 blickt das Audit auf den gesamten Energieeinsatz – auch Prozesse, Druckluft, Beleuchtung oder Fuhrpark können dazugehören. Ergebnis ist ein Bericht mit priorisierten, wirtschaftlich bewerteten Maßnahmen.

Für ein gefördertes Energieaudit muss die durchführende Person in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes in der Kategorie „Energieberatung DIN EN 16247" geführt sein; für das gesetzliche Pflicht-Audit nach EDL-G ist eine Registrierung beim BAFA erforderlich.

Unser Leistungsumfang: ENERZIM führt selbst keine Energieaudits nach DIN EN 16247 durch. Unser Schwerpunkt im Nichtwohngebäude ist die Energieberatung und Bilanzierung nach DIN V 18599 – dazu beraten wir Sie gern; für ein Audit vermitteln wir an spezialisierte Kolleginnen und Kollegen. Ob für Ihr Unternehmen Audit, Gebäudebilanzierung oder beides der richtige Weg ist, klären wir im Erstgespräch.

Rechtsangaben: Stand August 2026. Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung; gesetzliche Anforderungen ändern sich und hängen vom Einzelfall ab. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes – ohne Gewähr.