Welche Energieberatungs-Förderung gibt es für Kommunen?

Kurz beantwortet

Kommunen sind bei der Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude (EBN) ausdrücklich antragsberechtigt und erhalten 50 % Zuschuss auf die Beratung ihrer Liegenschaften. Für Maßnahmen selbst stehen die BEG sowie eigene Bundesprogramme für kommunalen Klimaschutz bereit – der Antrag gehört immer vor die Beauftragung.

Der pragmatische Einstieg für Gemeinden: eine geförderte Beratung nach DIN V 18599 für die Liegenschaft mit dem größten Sorgenpotenzial – Rathaus, Kita, Schule oder Bauhof. Das Ergebnis ist ein Sanierungskonzept, das als Beschlussgrundlage für die Gemeindevertretung taugt und die Reihenfolge über den Bestand klärt.

Welche Programme für Ihre Konstellation konkret passen und wie sich Fristen und Haushaltsjahre vertragen, ordnen wir im Erstgespräch ein – mit dem jeweils aktuellen Stand, denn Konditionen ändern sich regelmäßig.

Förderangaben: Stand Juli 2026 (Grundlage: Förderrichtlinien und Programmbedingungen von BAFA und KfW). Konditionen können sich ändern; maßgeblich sind die Förderrichtlinien zum Antragszeitpunkt – kein Rechtsanspruch, keine Gewähr. Der Antrag gehört vor die Beauftragung.