Was ist die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude)?

Kurz beantwortet

Die BEG ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für energieeffiziente Gebäude. Sie besteht aus drei Säulen: Einzelmaßnahmen (BEG EM, Zuschüsse über BAFA und KfW), Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG, zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen für Effizienzgebäude).

Für Betreiber von Nichtwohngebäuden sind zwei Wege relevant: Einzelmaßnahmen (z. B. neue Heizungstechnik mit 30 %, Hülle und Anlagentechnik mit 15 % Zuschuss) für gezielte Verbesserungen – oder die Komplettsanierung zum Effizienzgebäude über den KfW-Kredit 263 mit Tilgungszuschüssen von 5 bis 25 %.

Die aktuelle Förderrichtlinie gilt seit dem 21. Juli 2026. Die Mittel sind begrenzt und Konditionen ändern sich regelmäßig – Zahlen daher immer zum Antragszeitpunkt prüfen.

Förderangaben: Stand Juli 2026 (Grundlage: Förderrichtlinien und Programmbedingungen von BAFA und KfW). Konditionen können sich ändern; maßgeblich sind die Förderrichtlinien zum Antragszeitpunkt – kein Rechtsanspruch, keine Gewähr. Der Antrag gehört vor die Beauftragung.