Betreut ENERZIM auch denkmalgeschützte Gebäude?

Kurz beantwortet

Nein. Denkmalgeschützte Liegenschaften bearbeiten wir nicht. Sie erfordern eine enge Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde und besondere Nachweise, für die es spezialisierte Fachplanungen gibt. Für alle übrigen Nichtwohngebäude – von der Halle bis zur kommunalen Liegenschaft – sind wir gern Ihr Ansprechpartner.

Bei eingetragenen Baudenkmälern gelten eigene Regeln: Eingriffe in Fassade, Fenster und Dach sind genehmigungspflichtig, viele Standardlösungen scheiden aus bauphysikalischen oder gestalterischen Gründen aus, und auch förderrechtlich gibt es Besonderheiten – etwa den eigenen KfW-Standard „Effizienzgebäude Denkmal".

Damit Sie gut beraten sind, nehmen wir solche Projekte nicht an, sondern empfehlen eine auf Denkmalobjekte spezialisierte Fachplanung. Unser Fördermittel-Rechner weist den Denkmal-Standard deshalb ausdrücklich als Leistung außerhalb unseres Portfolios aus.

Zur Abgrenzung: Ein altes Gebäude ist nicht automatisch denkmalgeschützt – entscheidend ist der Eintrag in der Denkmalliste. Auskunft gibt die Untere Denkmalschutzbehörde. Liegt kein Schutz vor, beraten wir Sie gern.